BAföG-Erhöhungen treten sofort in Kraft
BAföG-Erhöhungen treten sofort in Kraft
Von dem 23. BAföG-Änderungsgesetz, dem der Bundesrat nun zustimmte, profitieren nicht nur die derzeitigen BAföG-Empfänger dank Erhöhung der Bedarfssätze: auch die Freibeträge und die Altersgrenze wurden angehoben.
Um 2 Prozent steigen die Bedarfssätze der BAföG-Empfänger. Das macht eine durchschnittliche Erhöhung der Bezüge von 13 Euro. Um als BAföG-Empfänger in den Genuss dieser Erhöhung zu kommen, muss nichts weiter veranlasst werden. Die Neuberechnung der Bezüge erfolgt automatisch.
Doch nicht nur die Bedarfssätze wurden angehoben sondern auch die Einkommensfreibeträge und zwar um drei Prozent. Wem also die BAföGsche Förderung aufgrund des elterlichen Einkommens knapp entgangen ist, der sollte prüfen (lassen), ob nun mit den neuen Einkommensgrenzen eine Förderung möglich ist.
Viele Masterstudierende, die aufgrund ihres Alters keine Förderung durch BAföG mehr erhalten konnten, können sich freuen: die Altersgrenze wurde von bisher 30 Jahren nun auf 35 Jahre heraufgesetzt. Dadurch können jetzt auch Master-Studierende gefördert werden, die sich erst später für das aufbauende Studium entscheiden.
Alle BAföG-Änderungsgesetze treten ab sofort in Kraft, beziehungsweise gelten bereits rückwirkend für Oktober.