« zur Startseite

Bewerben und Einschreiben Teil 4

Einschreiben – aber wie?

Bei Fächern, die nicht zulassungsbeschränkt sind, kann man sich „einfach“ einschreiben, ohne vorher ein Bewerbungsverfahren zu durchlaufen. Doch auch wer einen zulassungsbeschränkten Studienplatz ergattert hat, muss sich einschreiben. Dabei sind bestimmte Fristen zu beachten, die beispielsweise für das Sommersemester meist irgendwann zwischen August und Oktober liegen (Vorsicht! Die Länge des Zeitraumes variiert zwischen einer Woche und mehreren Monaten, ist die Frist abgelaufen, gibt es meist keine Chance mehr, sich einzuschreiben.) Wie das Einschreiben genau abläuft, steht auf der Homepage der Universität. Manchmal genügt es auch die geforderten Unterlagen schriftlich einzureichen. Normalerweise muss man aber mit den Unterlagen ins Studentensekretariat / Immatrikulationsamt kommen (Immatrikulation = Einschreibung/Registratur an einer Hochschule). Die Einschreibefristen unterscheiden sich nicht nur von Hochschule zu Hochschule, sondern auch von Fach zu Fach.


Unterlagen für die Einschreibung

Meist sind folgende Unterlagen für die Einschreibung gefordert: Personalausweis, eine Bescheinigung über die Krankenversicherung und das Abiturzeugnis im Original oder manchmal auch eine beglaubigte Kopie des Abiturzeugnisses. (Vorsicht: Eine beglaubigte Kopie ist nicht immer zulässig und vor allem keine durch einen Rechtsanwalt angefertigte, sondern nur eine der Schule, an der man das Abitur gemacht hat.)

Die Semestergebühren können teilweise vor Ort gezahlt werden, teilweise muss ein Beleg schon mitgebracht werden. Genaues über die Unterlagen erfährt man im Internet, auf den Seiten der Hochschule. Die Schlangen vor dem Immatrikulationsamt sind häufig lang, allein deshalb sollte man sich vorher gut informieren.

Nicht Deutsche Staatsbürger beziehungsweise so genannte Bildungsausländer (also solche, die ihr Abitur nicht in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland gemacht haben) brauchen eventuell weitere Unterlagen. Sie sollten sich zudem gegebenenfalls vor der Immatrikulation darum kümmern, ob ihre Zeugnisse anerkannt werden.

<< | 1 | 2 | 3 | 4 |

Ähnliche Themen

News und Aktuelles

  • Wintersemester 2020/2021 - Studium trotz Corona

    Das Wintersemester 2020/2021 steht vor der Tür und das Coronavirus macht uns leider immer noch das Leben schwer. So verwundert es nicht, dass sich so manch ein Studienanfänger fragt, ob trotz des Coronavirus studiert werden sollte?

  • 10 Jahre nach "Bologna-Umsetzung": Vom Diplom zum Master

    Mit der Einführung des Bachelor- und Masterstudiensystems im Zuge des "Bologna-Prozess" sollte bis 2010 ein einheitlicher europäischer Hochschulraum geschaffen werden. Auch wenn einzelne Ziele der Reform selbst in 2020 noch auf die Umsetzung warten, das Studiensystem wurde in Deutschland erfolgreich umgestellt und es steht ein riesiges Angebot an Bachelor- und Masterstudiengängen zur Wahl.

  • Akademisches Schreiben: Schluss mit der Schreibblockade!

    Fehlende Worte, blinkende Cursor, verlockende Prokrastination – das sind klare Anzeichen einer Schreibblockade. Das Phänomen betrifft nicht nur Krimiautoren und Drehbuchschreiber, sondern auch immer mehr Studierende, die eine akademische Arbeit abgeben sollen. Wir haben vier Tipps für dich, mit denen du sicherstellst, dass deine Abschlussarbeit nicht am Zeichenlimit scheitert ...

Weitere News im Archiv »