Bewerben und Einschreiben
Bewerben und Einschreiben – aber wie?
Endlich: Was und wo studieren ist klar. Doch offene Fragen bleiben: Wie bekomme ich den Platz? Und wenn ich ihn habe – wie schreibe ich mich ein? Bewerben und einschreiben gehören zu den ersten Hürden, die Studierende nehmen müssen.
Unterschiedliche Hochschulen haben auch verschiedene Auswahl- und Einschreibeverfahren sowie -Termine. Wer sich bewerben und einschreiben will, muss das berücksichtigen. Auch können die einzelnen Studiengänge einer Hochschule Unterschiede bei den Bewerbungsvoraussetungen und der Immatrikulation vorweisen. Grob können dabei die Studiengänge und -fächer wie folgt unterscheiden werden:
1. Bundesweit zulassungsbeschränkte Studienfächer und -gänge.
2. Örtlich zulassungsbeschränkte Studienfächer- und gänge
3. Nicht zulassungsbeschränkte Studienfächer und -gänge
Bei zulassungsbeschränkten Fächern geht es fast immer auch um die Abitur-Note beziehungsweise den so genannten Numerus Clausus (Latein, zu Deutsch in etwa „Geschlossene Anzahl“, steht im Hochschulzusammenhang für eine variierende Zulassungsbeschränkung über die Abiturnote), abgekürzt NC. Doch sie ist nicht das einzige Auswahl-Kriterium, wenn man sich bewerben und einschreiben will.
Bewerben und einschreiben: Zentrale Studienplatzvergabe
Bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge vergibt die Zentralstelle zur Vergabe von Studienplätzen (ZVS). Im Wintersemester 2008/9 fallen darunter die Fächer Biologie (Diplom), Medizin, Pharmazie, Psychologie (Diplom), Tiermedizin und Zahnmedizin. Wer sich über die ZVS bewerben und einschreiben will, kommt an der 20/20/60-Regel nicht vorbei. Das heißt Interessierte bewerben sich über die ZVS. Die Studienplätze werden wie folgt vergeben: