Unterstützungsmöglichkeiten
Unterstützung auch im Ausland
Ob Auslandssemester oder Praktikum im Ausland – schnell taucht die Frage auf, wie sich diese Zeit der Bildung fern der Heimat finanzieren lässt. Doch da gibt es Unterstützung – und bis nach Tadschikistan das gute deutsche BAföG!
Das Recht auf Unterstützung in Form von Auslands-BAföG hat generell jeder, der bereits BAföG bekommt oder grundsätzlich förderberechtigt ist. Es gibt jedoch einige Bedingungen die bei der Unterstützung für das Ausland zu beachten sind. Im Jahr 2008 änderte sich beim BAföG einiges zugunsten der Geförderten. Davon ist seit dem Wintersemester 08/09 auch das Auslands-BAföG betroffen. Das wichtigste Kriterium, um auch im Ausland die Unterstützung durch BAföG in Anspruch zu nehmen, ist der Zusammenhang zwischen Studium und Auslandsaufenthalt. Schließlich geht es beim BAföG darum, Auszubildende zu unterstützen. Wer also im Ausland ein Semester Urlaub machen möchte, der hat es schwer, die Förderung durchzukriegen. Wer aber einen Teil seines Studiums an dem entsprechenden Fachbereich einer Hochschule im Ausland verbringt, kann auch über die Bundesgrenzen hinweg, die Unterstützung bekommen.
Ein Anzeichen dafür, dass dieser Besuch einer ausländischen Hochschule zum Studium gehört, zeigt sich, wenn die dort verbrachte Zeit (oder die besuchten Veranstaltungen) auf die vorgeschriebene oder übliche Ausbildungszeit angerechnet werden kann. Handelt es sich um ein Austauschprogramm mit einer ausländischen Hochschule oder eine grenzüberschreitende Kooperation, so ist bereits klar, dass der Auslandsaufenthalt Teil des Studiums und somit förderungsberechtigt ist. Die Mindestdauer des Aufenthaltes im Ausland beträgt ein Semester. Es muss zudem nachgewiesen werden, dass ausreichende Sprachkenntnisse vorliegen. Eigentlich immer wichtig, wenn man was von einem Amt will: frühzeitig beantragen. Das BAföG-Amt braucht 6-12 Monate, um die Unterstützung für das Ausland zu prüfen.
Zuschüsse beim Auslands-BAföG
Grundsätzlich wird die Unterstützung in Form des Auslands-BAföGs zwar berechnet wie das normale, aber es gibt die Möglichkeit, je nach Lebensverhältnissen im Ausbildungsland einen Zuschlag fürs Ausland zu erhalten, der für alle Nicht-EU-Länder festgelegt ist. Das Beste bei einigen dieser Zuschüssen ist, dass sie in voller Höhe auch als Zuschuss gelten und nicht zurückgezahlt werden müssen. Je nach Land kommt dann in unterschiedlicher Höhe ein monatlicher Zuschlag zur Unterstützung fürs Ausland hinzu, der sich nach den Lebenshaltungskosten und den Kaufkraftunterschieden in diesem Land richtet. Noch ein Plus: Durch die im Ausland meist höhere Unterstützung kann es dazu kommen, dass auch diejenigen Förderwiligen fürs Ausland BAföG erhalten, deren elterliches Einkommen für eine inländische Förderung zu hoch war. Es lohnt also, sich danach zu erkundigen. Zu den Unterstützungen im Ausland gehört übrigens auch die Übernahme der ausländischen Studiengebühren, der Krankenversicherung und Reisekosten.