Das BAföG
BAföG - Welcher Bachelor wird gefördert?
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland, kurz BAföG ermöglicht Studenten eine finanzielle Unterstützung, wenn der angestrebte Abschluss in Deutschland anerkannt und berufsqualifizierend ist.
Generell gilt: Um BAföG zu erhalten, muss es sich bei dem Studium um eine Vollzeitausbildung, also mindestens 20 Wochenstunden, handeln. So ist eine Ausbildung eine „sich über mindestens ein halbes Jahr bzw. ein Schul- oder Studienhalbjahr erstreckende, planmäßig geordnete Vermittlung allgemeiner und/oder beruflicher und/oder wissenschaftlicher Kenntnisse oder Fertigkeiten durch hierzu qualifizierte Personen“. Die Ausbildung muss an einer Ausbildungsstätte öffentlicher Trägerschaft absolviert werden. Ohne diese Voraussetzungen ist es nicht möglich BAföG zu erhalten.
Allgemeine Voraussetzungen des BAföG
Der Antragsteller für das BAföG darf das 30. Lebensjahr nicht überschritten haben. Gelegentlich werden Ausnahmen für die Genehmigung des BAföG gemacht. Anerkannte Gründe, die den Altersübertritt rechtfertigen und BAföG ermöglichen, sind beispielsweise Kindererziehung oder Krankheit.
Ausländer, die sich längerfristig in Deutschland aufhalten und über eine dementsprechende Aufenthaltsberechtigung verfügen, können BAföG erhalten. Genaues regelt der Paragraph acht des Bundesausbildungsförderungsgesetzes. Generell erhalten nur solche Ausländer Anspruch auf BAföG, die eine dauerhafte Bleibeperspektive haben. EU-Bürger haben es dabei leichter, mit BAföG gefördert zu werden, als Staatsbürger anderer Länder.
Es ist empfehlenswert, einen Antrag auf Vorabentscheid für das BAföG zu stellen, um die finanzielle Belastung des anstehenden Studiums einschätzen zu können. Hierzu wendet man sich an das Amt für Ausbildungsförderung seiner Stadt oder an das für das jeweilige Ausland zuständige Bafög-Amt.