Studienbeitragsdarlehen
Studienbeitragsdarlehen für Gebühren
Um die Studiengebühren finanzieren zu können, besteht die Möglichkeit, ein Studienbeitragsdarlehen zu beantragen. Somit müssen die Gebühren nicht sofort bezahlt werden, sondern werden vorerst durch einen solchen Kredit beglichen.
Die Konditionen für ein Studienbeitragsdarlehen variieren je nach Hochschulort. Studenten können lediglich das jeweilige Landes-Angebot, das auf die Hochschulen ihrer Studienregion zugeschnitten ist, annehmen. Die Studienbeitragsdarlehen anderer Banken können nicht beantragt werden. Generell gilt: Bildung ist Ländersache, d.h. dass die Regelung der Gebührenhöhe je nach Bundesland variiert. Lediglich wer bereits ein Kind hat, in offizielle Gremien der Hochschule gewählt wurde oder besonders gute Studienleistungen aufweist, hat Aussicht auf Befreiung von den Gebühren.
Wer kann ein Studienbeitragsdarlehen erhalten?
Auch hier unterscheiden sich die Voraussetzungen je nach Bundesland und Bank. So gestatten zum Beispiel Niedersachsen und Hamburg sogar verschuldeten Studenten, ein Studienbeitragsdarlehen zu beziehen. In den anderen Bundesländern ist dies nicht möglich. Allgemein gibt es jedoch auch einige Gemeinsamkeiten. So bestehen größtenteils Altersgrenzen zwischen 35 und 60 Jahren. Darüber hinaus werden keine Darlehen mehr gewährt, da die Zurückzahlungsgarantie ab einem bestimmten Lebensabschnitt nicht mehr gewährleistet ist und das Studium im fortgeschrittenen Alter als Privatvergnügen angesehen wird, da es in der Regel nicht mehr auf eine Berufstätigkeit vorbereitet.
Generell können ausländische Studierende die Studienbeitragsdarlehen nur dann in Anspruch nehmen, wenn sie anerkannte Flüchtlinge oder Asylbewerber sind, aus EU-Staaten kommen oder ihre Hochschulzugangsberechtigung in der Bundesrepublik erworben haben.