Historische Entwicklung Teil 2
Mobilität, Qualität, Transparenz
Die Schaffung des europäischen Hochschulraums sieht vor, dass die Mobilität der Studierenden innerhalb Europas erleichtert und gefördert, die Qualität von Forschung und Lehre gesichert und für Transparenz der Handlungen gesorgt werden soll. Die Berufsfähigkeit der Studierenden soll durch verkürzte Studien, die sich durch ein hohes Maß an Praxisorientierung auszeichnen, hergestellt werden. Durch das zweistufige neue Studiensystem von Bachelor und Master sollen die Studienabbrecherzahlen minimiert und das Langzeitstudium weiter eingegrenzt werden. Zur Herstellung einer innereuropäischen und vergleichbaren Qualität werden Akkreditierungsagenturen beauftragt, die einzelnen Studienprogramme hinsichtlich der Einhaltung der Maßstäbe und Vereinbarungen zu kontrollieren. Lebenslanges Lernen ist genauso Bestandteil der Bologna-Deklaration wie die europäische Dimension und die Wertschätzung der länderspezifischen Besonderheiten.
„Ziel ist Gestaltung von Vielfalt, nicht Harmonisierung.“ (Annette Schavan, London 2007)
Bilanzierung, Evaluierung, Vision
Zwecks der Bilanzierung und Evaluierung der verhandelten Ziele haben die Unterzeichnerstaaten beschlossen, in einem Rhythmus von zwei Jahren Konferenzen abzuhalten. 2001 traf man sich in Prag, 2003 in Berlin, 2005 in Bergen und 2007 in London. Der Tagungsort für 2009 ist das belgische Leuven.
Aus den 29 Unterzeichnerstaaten von 1999 sind mittlerweile 46 Mitgliedstaaten geworden, deren Ziel es ist, die Vereinbarungen von Bologna auch in ihrem Land umzusetzen. Damit wurde eine weitreichende und tiefgründige Reform der europäischen Hochschullandschaft in Gang gesetzt.
Für Deutschland lässt sich feststellen, dass im Sommersemester 2007 bereits 48% aller Studienangebote auf den Bachelor- und Master-Abschluss umgestellt worden sind.