Promotionsberechtigung
Promotionsberechtigung
Eine Promotion ist für diejenigen interessant, die sich für Forschungsarbeiten interessieren. Dabei ist es wichtig, neben den Vorteilen für den beruflichen Erfolg auch mögliche Nachteile des Promotionsstudiums zu überdenken bevor man sich mit der Promotionsberechtigung beschäftigt.
Früher hießen sie Magister und Diplom – heute ist es der Master, der als Basis für eine Promotionsberechtigung erforderlich ist. Dabei ist es unabhängig davon, ob ein Student seinen Abschluss an einer Universität oder Fachhochschule absolviert hat. Ausnahmen gibt es trotzdem weiterhin: Wer an einer Musik- oder Kunsthochschule studiert und dort seinen Master erhalten hat, muss mit einem eingeschränkten Promotionsberechtigung rechnen. Der Student darf den Grad des Doktors nur dann erwerben, wenn er dazu eine ausreichende wissenschaftliche Qualifikation besitzt.
Auch der Bachelor-Abschluss ist in den meisten Fällen für den Zugang zu einem Promotionsstudium begrenzt. Doch auch hier existieren Sonderregelungen für die Promotionsberechtigung. Anhand eines Verfahrens, in dem die Eignung festgestellt werden soll, ist es auch Bachelor-Absolventen möglich, die Zulassung zum Erwerb des Doktor-Titels zu erhalten.
Der Ablauf der Promotion
Der jeweilige Vorgang des Promotionsverfahrens ist von Hochschule zu Hochschule und von Studienfach zu Studienfach unterschiedlich. Die Regelungen werden in der Prüfungsordnung dokumentiert. Einheitlich ist die Forderung nach einem guten bis sehr guten Abschluss für die Promotionsberechtigung. Außerdem muss der Promotionsausschuss den Bewerber als Promotionsstudent angenommen haben. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann mit der Arbeit an der Dissertation begonnen werden. Dies ist eine wissenschaftliche Arbeit in Schriftform – auch Doktorarbeit genannt – in welcher der Student neue wissenschaftliche Erkenntnisse dokumentieren muss, um einen Doktortitel zu erhalten. Die Zeitdauer dafür ist unterschiedlich und kann ein bis fünf Jahre in Anspruch nehmen. Im Anschluss an die Dissertation folgt die Disputation, unter der eine mündliche, öffentliche Verteidigung der Doktorarbeit verstanden wird.