Zugang zu Laufbahnen des höheren Dienstes im öffentlichen Dienst
Gleiches Recht für alle
Die Kultusministerkonferenz hat beschlossen, neben Absolventen eines Master-Studiengangs an Universitäten auch Fachhochschul-Absolventen zu einer Laufbahn des höheren Dienstes im öffentlichen Dienst zuzulassen.
Die Laufbahn des höheren Dienstes ist den Beamten und Richtern in Deutschland zugeordnet. Seit dem ersten Januar 2008 gilt ein neues von den Kultus- und Innenministern festgelegtes Gesetz. In dieser Vereinbarung wird der „Zugang zu den Laufbahnen des höheren Dienstes durch Masterabschluss an Fachhochschulen“ geregelt. Das neue Gesetz sieht vor, dass alle Absolventen von Masterstudiengängen – unabhängig davon, ob sie ihren Abschluss an einer Universität oder Fachhochschule erworben haben – Zugang zu den Laufbahnen des höheren Dienstes erhalten. Außerdem sind sie zu einer Promotion berechtigt. Die Vorsitzende der Konferenz der informatorischen und bibliothekarischen Ausbildungseinrichtungen (KIBA) ist überzeugt, dass die Qualität der Masterabschlüsse an Fachhochschulen an die der Universitäten angeglichen wurden. Frau Prof. Dr. Ursula Georgy freut sich über die neu gewonnene Rechts- und Planungssicherheit der Fachhochschulen und ihrer Studenten.
Erster Schritt in Richtung eines einheitlichen Bildungssystems
Die Verhandlungen über den Zugang zu Laufbahnen des höheren Dienstes laufen bereits seit einigen Jahren. Schon 2002 trafen sich die Kultus- und Innenminister zu einer Konferenz. Auf dieser legten sie Kriterien für den Master-Abschluss an Fachhochschulen fest, der für eine Beamtenlaufbahn zulässig sein sollte. Die Voraussetzungen für diese Master-Studiengänge sahen sie darin, dass die Absolventen unter anderem wissenschaftlich arbeiten, theoretische und analytische Tätigkeiten ausüben können sowie soziale und intellektuelle Kompetenzen besitzen. Im Rahmen des Verfahrens zur Akkreditierung von Studiengängen wurde festgestellt, dass die Master-Studenten diese Eigenschaften besitzen.