ZVS

Die ZVS ist die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen. Denn für einige zulassungsbeschränkte, begehrte und mit Staatsexamen abschließende Studiengänge, kann sich nicht direkt an den Hochschulen beworben werden. Bei diesen erfolgt die Vergabe der Studienplätze durch die ZVS in Dortmund. Die Studiengänge, die grundsätzlich von der Platzvergabe über die Zentralstelle betroffen sind, sind Biologie, Pharmazie, Tiermedizin, Zahnmedizin und Psychologie. Biologie jedoch wird ab 2009 wegfallen, da dieser Studiengang künftig nur im Bachelor-Studium angeboten werden wird und die Bewerbung zu Bachelor-Studiengängen nicht über die ZVS, sondern von den Hochschulen selbst, geregelt ist.

Die Vergabe der Studienplätze bei der ZVZ erfolgt zu 20 Prozent an Studierende nach Abiturnote und weitere 20 Prozent an Studierende nach Länge der Wartezeit. Die restlichen 60 Prozent der Studienplätze werden nicht über die ZVS, sondern von den Hochschulen direkt und durch eigene Vergabeverfahren vergeben. Vor den drei Hauptgruppen vergibt die ZVS Plätze nach einer Vorquote an bestimmte Bewerbergruppen, wie die sogenannten Härtefälle, aber auch an Ausländer, oder Studienbewerber mit besonderer Hochschulzugangsberechtigung. Zudem bietet die ZVS ein sogenanntes Service-Angebot. Hier können Hochschulen, die Vergabe ihrer Studienplätze in Studiengängen, die nicht zu den oben genannten hören, durch die ZVS übernehmen lassen.

Für Nordrhein-Westfalen gelten bei Studienfächern die über die ZVS vergeben werden, andere Bedingungen. Die angegebenen und im Jahre 2005 für die übrigen Bundesländer beschlossenen Prozentsätze zur Verteilung der Studienplätze, sind zwar in Diskussion, aber noch nicht beschlossen. Bisher werden dort nach Abzug der Vorquote 40 Prozent nach Wartezeit und 60 Prozent nach Abiturnote vergeben. Damit erfolgt bei diesen die Vergabe ausschließlich durch die ZVS und durch keine Vergabeverfahren der Hochschulen selbst.